Impressum & AGB
Dachboxenverleih Kraichgau
Inhaber: Colasurdo Nico
Untere Schlossstraße 26
76703 Kraichtal
Email kontakt@dachboxverleih-kraichgau.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dachboxenverleih Kraichgau
Stand: 01.09.2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Dachboxenverleih Kraichgau (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Miettage
Die Mietberechnung erfolgt nach den vereinbarten Kalendertagen.
Abholtag und Rückgabetag werden hierbei jeweils als separater Miettag gerechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt am Tag der Abholung/Montagehilfe in bar. Alternativ ist eine Zahlung per PayPal möglich.
Andere Zahlungsarten sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung möglich.
4. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter beginnt dessen Obhuts- und Verantwortungsbereich. Dieser endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietgegenstände an den Vermieter.
5. Abholung, Montagehilfe, Rückgabe und Demontage
Die Abholung/Montagehilfe sowie die Rückgabe/Demontage der Mietartikel erfolgen nach vorheriger Terminabsprache.
Die Rückgabe der Mietartikel hat in einwandfreiem und vollständigem Zustand zu erfolgen.
Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des anteiligen Mietpreises.
Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist telefonisch oder in Textform vorab mit dem Vermieter abzusprechen und bedarf dessen ausdrücklicher Genehmigung.
Über Beschädigungen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Bei Totalbeschädigung oder Verlust ist der Vermieter unverzüglich nach Kenntnis telefonisch zu benachrichtigen, um gegebenenfalls Ersatz für Folgeaufträge organisieren zu können.
Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, haftet er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die hierdurch entstehenden Kosten und Schäden.
Bei verspäteter Rückgabe wird der reguläre Mietpreis pro zusätzlichem Tag berechnet.
Verspätungen müssen unbedingt vorab mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Kommt es durch eine vom Mieter zu vertretende verspätete Rückgabe zu einer Beeinträchtigung oder einem Ausfall einer Nachfolgevermietung, haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den daraus entstehenden finanziellen Schaden.
Wird der Mietgegenstand vom Mieter während der Mietdauer demontiert, ist er für die sachgemäße Wiedermontage selbst verantwortlich.
Die Anbringung der Dachbox erfolgt bei Anmietung gemeinsam mit dem Mieter im Rahmen einer Montagehilfe durch den Vermieter.
Dabei wird der Mieter aktiv angeleitet und in alle relevanten Handgriffe eingewiesen, um eine eigenständige Montage und Demontage zu einem späteren Zeitpunkt selbstständig durchführen zu können.
Die durch den Vermieter geleistete Montagehilfe sowie die gegebenen Hinweise ersetzen nicht die offizielle Montage- und Bedienungsanleitung des Herstellers. Der Mieter verpflichtet sich, insbesondere bei einer eigenständigen Demontage, Wiedermontage oder Änderung am System die Vorgaben des Herstellers zu beachten.
6. Stornierung
Ein etwaig bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Mieters bleibt von den nachfolgenden Stornierungsbedingungen unberührt.
Eine Stornierung der Buchung muss mindestens vier Wochen vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums in Textform beim Vermieter eingehen.
Bei einer fristgerechten Stornierung bis mindestens vier Wochen vor Mietbeginn fallen keine Stornierungskosten an.
Erfolgt die Stornierung weniger als vier Wochen vor Mietbeginn, werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Mietbeginn abgeschlossen werden, wird keine gesonderte kostenfreie Stornierungsfrist gewährt. Wird eine solche Buchung storniert bzw. die vereinbarte Mietsache nicht abgenommen, werden 75 % des vereinbarten Gesamtpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung oder Nichtabnahme kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
Mit der Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter, diese in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand übernommen zu haben, soweit bei der Übergabe keine abweichenden Beschädigungen oder Mängel festgestellt und dokumentiert werden.
Pflege und Austausch von Teilen aufgrund normaler, vertragsgemäßer Abnutzung sind in den Mietgebühren enthalten.
Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß sowie entsprechend den Vorgaben des Herstellers zu verwenden.
Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montageanleitung gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu zählen insbesondere Schäden durch das Einfahren in Garagen, Parkhäuser oder sonstige Bereiche mit unzureichender Durchfahrtshöhe.
Das äußere Anbringen von Spanngurten an der Dachbox ist nicht gestattet. Spanngurte dürfen ausschließlich im Inneren zur Ladungssicherung entsprechend den Herstellervorgaben verwendet werden.
Der Mieter trägt während der Mietdauer im gesetzlich zulässigen Umfang das Risiko für Verlust, Diebstahl sowie Beschädigungen der Mietgegenstände. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder durch äußere Einwirkungen und Umwelteinflüsse entstehen, insbesondere durch Hagel, Sturm, Schnee, Eis, herabfallende Gegenstände oder vergleichbare Ereignisse, auch wenn der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat.
Entstehende Reparatur- oder Ersatzkosten sind vom Mieter zu tragen bzw. über eine von ihm bestehende Versicherung abzuwickeln. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist hiervon ausgenommen.
Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Der Mieter darf den Mietgegenstand weder selbst noch durch vom Vermieter nicht beauftragte Personen öffnen oder reparieren lassen. Kosten, die durch eine unzulässige Reparatur oder Veränderung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, soweit er diese zu vertreten hat.
Für Schäden am Fahrzeug, die durch eine eigenständige unsachgemäße Montage, Demontage, Wiedermontage oder Nutzung durch den Mieter entstehen, haftet der Vermieter nicht.
Die durch den Vermieter geleistete Montagehilfe stellt keine Übernahme der alleinigen Verantwortung für die ordnungsgemäße Montage und Nutzung der Mietgegenstände dar. Die Vorgaben und Montageanleitungen des jeweiligen Herstellers sind vom Mieter zu beachten.
Mit der digitalen Annahme des Angebots bestätigt der Mieter, die Mietbedingungen und AGB gelesen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.
Mit der Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter zudem, die erforderlichen Hinweise zur Nutzung und Handhabung erhalten zu haben.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Dachboxenverleih Kraichgau.
9. Verjährung
Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Beschädigung oder Veränderung des Mietgegenstandes verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß § 548 BGB grundsätzlich sechs Monate nach Rückgabe des Mietgegenstandes.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag im Übrigen wirksam.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Dachboxenverleih Kraichgau – Stand 01.09.2026
